I. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehungen der Sander Maschinenbau GmbH & Co. KG mit dem Kunden gelten ausschließlich diese AGB soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Als Kunden gelten dabei lediglich Unternehmer, also natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Für eventuelle Geschäftsbeziehungen mit Verbrauchern gelten gesonderte Regelungen im Rahmen von Individualvereinbarungen.
Die Sander Maschinenbau GmbH & Co. KG vereinbart mit dem Kunden durch einen Geschäftsabschluss die Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für nachfolgende Aufträge, selbst wenn dafür nicht nochmals eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wird. Abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von der Sander Maschinenbau GmbH & Co. KG ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
II. Auftragsannahme
- Aufträge müssen schriftlich erteilt werden und werden erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Sander Maschinenbau GmbH & Co. KG verbindlich. Die Sander Maschinenbau GmbH & Co. KG ist berechtigt, das in der Auftragserteilung liegende Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach Eingang anzunehmen.
- Mit Vertragsabschluss verlieren alle vorhergehenden verbindlichen Vereinbarungen und Zusicherungen soweit sie nicht ausdrücklich von der Sander Maschinenbau GmbH & Co. KG schriftlich bestätigt werden, ihre Wirksamkeit. Absprachen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.
III. Angebot und Vertragsabschluss
- Das Risiko falscher Vorgaben (Skizzen etc.) oder der falschen fernmündlichen Übertragung der wesentlichen Maße geht zu Lasten des Kunden. Werden Sonderanfertigungen nach Angabe des Kunden angefertigt, so ist dieser verpflichtet, diese abzunehmen.
IV. Lieferung
- Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung als solche fest vereinbart sind.
- Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die sich der Kontrolle der Sander Maschinenbau GmbH & Co. KG entziehen, so verlängert sich das vereinbarte Lieferdatum stillschweigend um den zur Beseitigung dieses Grundes notwendigen angemessenen Zeitraum. Dauern solche Gründe über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten nach der schriftlichen Mitteilung des Hinderungsgrundes an den Kunden an, so kann der Vertrag von jeder Partei gekündigt werden. Soweit die aufgeführten Gründe zur Unmöglichkeit der Lieferung führen, sind beide Vertragsparteien zur Vertragslösung berechtigt.
V. Preise
- Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Sander Maschinenbau GmbH & Co. KG an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Sander Maschinenbau GmbH & Co. KG genannten Preise.
- Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
VI. Zahlungsbedingungen
- Sämtliche Zahlungen sind 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug und hat ab diesem Zeitpunkt den Rechnungsbetrag in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Sander Maschinenbau GmbH & Co. KG behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
- Bei Lieferungen ins Ausland wird die Bezahlung im Voraus oder mit Kreditkarte (EUROCARD, MASTERCARD, VISA) verlangt.
- Lieferungen in EU-Länder erfolgen ohne Berechnung der Mehrwertsteuer, sofern die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer des Kunden bekannt ist. Andernfalls muss die deutsche Mehrwertsteuer berechnet werden.
- Werden Zahlungen nicht pünktlich geleistet, behält sich die Sander Maschinenbau GmbH & Co. KG vor, nachfolgende Aufträge zu stornieren bzw. nicht auszuliefern.
- Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch die Sander Maschinenbau GmbH & Co. KG schriftlich anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
VII. Gewährleistung
- Die Sander Maschinenbau GmbH & Co. KG haftet dem Kunden dafür, dass die vertragsgegenständlichen Produkte bei Übergabe nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Sie beginnt mit der Ablieferung der vertragsgegenständlichen Produkte. Bei Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung beginnt die Gewährleistungsfrist für die ausgebesserten oder ersetzten Teile mit der erneuten Ablieferung. Dieses gilt nicht, wenn der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.
- Im Rahmen der Gewährleistung leistet die Sander Maschinenbau GmbH & Co. KG für Mängel zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die gewählte Nacherfüllung fehl, kann der Kunde Minderung oder Rücktritt verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht kein Rücktrittsrecht.
- Der Kunde hat offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen.
- Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Bei Schadenersatz verbleibt die Ware grundsätzlich beim Kunden.
- Gewährleistungs- und Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn sie auf unsachgemäßer Verwendung, falscher Montage, Nichtbeachtung der Hinweise, eigenmächtigen Veränderungen, mangelhafter Überwachung, unsachgemäßer Reparatur, Katastrophenfällen oder höherer Gewalt beruhen.
- Garantien im Rechtssinne bestehen nicht. Herstellergarantien bleiben unberührt.
VIII. Haftung
- Die Sander Maschinenbau GmbH & Co. KG haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist bei unwesentlichen Vertragspflichten ausgeschlossen.
- Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach auf vorhersehbare Schäden beschränkt.
- Schadenersatzansprüche wegen Mängeln verjähren nach einem Jahr, außer bei Arglist.
IX. Gefahrtragung
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe an das Transportpersonal oder Verlassen des Lagers auf den Kunden über.
- Wird der Versand ohne Verschulden unmöglich, geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft über.
- Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist.
X. Rückgabe
- Rückgabe mangelfreier Ware erfolgt nur mit Zustimmung. Es kann ein Abschlag von mindestens 10 % erhoben werden.
XI. Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Produkte Eigentum der Sander Maschinenbau GmbH & Co. KG.
- Der Kunde muss Zugriffe Dritter, Beschädigungen oder Verlust unverzüglich melden und die Ware pfleglich behandeln.
- Bei vertragswidrigem Verhalten kann der Verkäufer zurücktreten und die Ware zurückfordern.
- Der Kunde darf die Ware im üblichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern. Er tritt alle entstehenden Forderungen bereits jetzt ab.
- Be- und Verarbeitung erfolgt für die Sander Maschinenbau GmbH & Co. KG. Bei Vermischung entsteht Miteigentum.
XII. Gerichtsstand
- Gerichtsstand ist der Sitz der Sander Maschinenbau GmbH & Co. KG (Amtsgericht Rinteln bzw. Landgericht Bückeburg).
XIII. Schlussbestimmungen
- Abtretung von Rechten oder Pflichten bedarf der schriftlichen Zustimmung.
- Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
- Sollten Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Es soll eine wirtschaftlich gleichwertige Regelung gelten.
Rinteln, den 07.08.2002